Verpackungsverordnung für Dummies
“Jeder Online-Shop oder Versender, der erstmalig Verkaufsverpackungen an den privaten Endverbraucher in den Verkehr bringt, muss seit 1.1.2009 diese Mengen bei einem Dualen System lizensieren.”
Dieser kleine, unscheinbare Satz hat Ende 2008 / Anfang 2009 eine ganze Branche in Aufruhr versetzt. Wenn der Online-Händler für sich selber entscheiden will, in wie weit die 5. Novelle der Verpackungsverordnung sein Geschäft betrifft, dann stellen sich vor allem folgenden Kern-Fragen (mit meinen Antworten möchte ich natürlich keine Rechtsberatung geben; diese kann nur ein Rechtsanwalt leisten; Disclaimer Ende):
Wer ist Erstinverkehrbringer?
Erstinverkehrbringer ist derjenige, der erstmalig mit Ware befüllte Verkaufsverpackungen an den privaten Endverbraucher in Verkehr bringt – sprich derjenige, der das erste Mal Artikel in ein Paket packt und dieses an den so genannten privaten Endverbraucher schickt.
Wer ist denn dieser private Endverbraucher?
Das steht recht eindeutig im Gesetz (§3 Absatz 11): Auf der einen Seite logischerweise der private Endkunde (der Konsument, der Kunde) so wie es im B2C-eCommerce üblich ist und auf der anderen Seite, wesentlich komplizierter die “vergleichbaren Anfallstellen”. Diese vergleichbaren Anfallstellen werden im Gesetz aufgezählt:
- Gaststätten
- Hotels
- Kantinen
- Verwaltungen
- Kasernen
- Krankenhäuser
- Bildungseinrichtungen
- karitative Einrichtungen
- Freiberufler
- Kinos, Opern, Museen
- Ferienanlagen, Freizeitparks, Sportstätten, Raststätten
- Bauernhöfe und Handwerker, aber nur wenn diese ihren Müll über “haushaltsübliche Sammelgefäße mit nicht mehr als 1.100 Liter-Umleerbehälter” (herrlich, diese Ausdrucksweise
entsorgen
Was ist denn eine “Verkaufsverpackung”?
Verkaufsverpackungen sind alle Verpackungsmittel, die beim “privaten Endverbraucher” anfallen. Dazu zählen also Kartons, Pakete, Füllmaterial, Luftpolsterfolie etc.
Wo muss ich lizensieren? Wer ist denn alles “Duales System”?
Alle dualen Systeme finde sich hier:
- Bellandvision
- Der Grüne Punkt
- EKO-Punkt
- Interseroh
- Landbell
- Redual
- Veolia Umweltservice
- Vfw
- Zentek
Bei einem dieser Sytstem muss sich der Online-Händler und Versender mit seinen “an den privaten Endverbraucher erstmalig in Verkehr gebrachten” Verkaufsverpackungen lizensieren.
Für alle an Denksportaufgaben interessierten findet sich hier der Gesetzestext in der Langfassung.
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